Benötigte Visaunterlagen

Allgemein benötigte Visaunterlagen

Reisepass

Der Pass muss im Original vorliegen und mindestens 6 Monate über das im Visaantrag eingetragene Ausreisedatum gültig sein. Es muss außerdem eine freie Seite für jedes Visum vorhanden sein. Einige Konsulate verlangen zwei freie Seiten neben einander!

Passfoto

Je nach Land werden ein bis zwei Fotos pro Person benötigt. Automaten- und schwarz-weiße Fotos werden akzeptiert, jedoch keine Fotokopien. Die meisten Konsulate akzeptieren ausschließlich biometrische Passbilder, die nicht älter als 6 Monate sind.

Visaantrag

Der Visaantrag muss im Original vorliegen, am PC ausgefüllt (zwingend notwendig) und vom Antragssteller unterschrieben sein. Jede Person füllt einen eigenen Visaantrag aus.
Für Kinder ist der Antrag von einem Elternteil, der mitkommt, auszufüllen und zu unterschreiben. Soll das Kind im Pass des Elternteils eingetragen sein, so wird kein extra Visaantrag benötigt. Mehr Informationen unter „Visa für Kinder“.
Für jedes Land gibt es einen entsprechenden Visaantrag:
Der Visaantrag für Russland ist online in englischer oder russischer Sprache auf der Webseite der Konsularabteilung auszufüllen und anschließend auszudrucken und zu unterschreiben:
Visaantrag für Russland

Meldebescheinigung

Bei Vorlage eines nichtdeutschen Reisepasses wird zusätzlich eine Bestätigung über Ihren Wohnsitz in Deutschland in Form der Meldebescheinigung benötigt.

Zusätzliche Visaunterlagen / China

Flugticket + Hotelbuchung

Es reicht eine Kopie des Flugtickets (Hin- und Rückflug) oder eine Flug- und Hotelreservierung. Die gesamte Reiseroute (Ein- und Ausreise) sowie auch der gesamte Aufenthalt müssen nachgewiesen werden.

Zusätzliche Visaunterlagen / Russland

Einladung

Geschäftliche und private Einladungen müssen im Original vorliegen. Dagegen werden touristische Einladungen in Kopie anerkannt. Die Einladung können Sie bei uns bestellen. Mehr Informationen und Bestellformular unter: Einladung für Russland.

Auslandsreise – Krankenversicherung

Eine Kopie der Police ist ausreichend. Das russische Konsulat verlangt Vorlage einer für Russland gültigen Auslandsreisekrankenversicherung. Die Versicherungssumme soll mindestens 30.000 € betragen. Sollten Sie über keine Versicherung verfügen, schließen wir diese gern für Sie ab.

Einkommensnachweis

Seit dem 1. November 2010 muss den Visaunterlagen für Russland zusätzlich ein Einkom­mensnachweis beigefügt werden. Es muss die Rückkehrwilligkeit und die Zahlungsfähigkeit nachgewie­sen werden. Für touristische Visa reicht bei Angestellten und Arbeitnehmern die Vorlage eines Kontoauszuges mit Gehaltsein­gängen oder eines anderen Nachweises des regelmäßigen Einkommens (Arbeits- und Verdienstbe­scheinigung /im Original/ mit Angabe der Gehaltshöhe, Nachweis von Wohneigentum o.ä.). Arbeitslose legen einen Kontoauszug mit Arbeitslosen­geldeingängen vor. Selbständige müssen unabhängig von der Visaart eine Kopie der Ge­werbeanmeldung bzw. Registrierung ihrer Firma vorlegen. Angestellte und Arbeitnehmer, die ein Ge­schäftsvisum beantragen, müssen eine Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhält­nis auf firme­neigenem Papier beifügen, aus dem sich ihre Position in der Firma, das monatliche Gehalt und die Ent­sendung zur Dienstreise nach Russland ergeben. Bei Studenten reicht die Vorlage des Studentenausweiseses. Für Kinder müssen die Eltern ein Schreiben ausstellen, in dem sie bestätigen, dass sie sämtliche Reisekosten für die Kinder übernehmen. Am besten sollen beide Elternteile dieses Schreiben unterschreiben oder mindestens das Elternteil, das mitfährt. Außerdem müssen die Kinder eine Kopie ihrer Schülerausweise beilegen. Die Eltern unterschreiben für die minderjährige Kinder die Visaanträge.

Kopie des letzten Visums

Mehrfache Visa werden nur für Personen ausgestellt, die in der letzten Zeit schon einmal in Russland waren. Lediglich bei Beantragung eines mehrfachen Visums müssen Sie frühere Aufenthalte in Russland nachweisen. Der Visakopie (Touristenvisa werden nicht akzeptiert) müssen auch die Ein- und Ausreisestempel zu entnehmen sein. Nicht benutzte Visa werden logischerweise als Nachweis früherer Aufenthalte nicht anerkannt.

Daueraufenthaltstitel

Neu seit 19.04.2021: Zusätzlich müssen Sie einen Daueraufenthaltstitel für EU-Bürger oder eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger vorlegen.

HIV-negativ Test

Dieser ist nur im Falle der Beantragung eines Einreisevisums vorzulegen (dies ist der Fall, wenn der Einladung kein Ausreisedatum zu entnehmen und das Visum vor Ort zu verlängern ist – meistens bei Studienvisa).

Zusätzliche Visaunterlagen für ein Transitvisum

Visum für das Zielland

Erst nach Visaausstellung für das Zielland, wird das Visum für das Transitland erteilt. Soll für das Zielland kein Visum erforderlich sein, muss ein Flugticket, eine Fahrkarte o.ä. mit festgelegtem Ein- und Ausreisedatum vorgelegt werden. Ob weitere Unterlagen nötig sind, muss im Einzelfall überprüft werden.

Die Botschaften behalten sich vor, die Bestimmungen ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern.

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