Visa für Kinder
Visa für Kinder können nur zusammen mit Visa für einen mitreisenden Elternteil oder Familienangehörigen beantragt werden. Das Visum für das Kind muss identisch mit dem des Familienangehörigen sein. Sonstige Visaausstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Soll der mitreisende Elternteil einen russischen Pass haben, muss auch das Kind im Besitz eines russischen Passes oder in dessen Pass eingetragen sein.
Soll das Kind einen anderen Namen haben als der mitreisende Elternteil, wird für die Reise nach Russland, Mongolei und China eine vom Notar beglaubigte Vollmacht des nicht mitreisenden Elternteils sowie seine Passkopie benötigt. Wir empfehlen, die Passnummer in der Vollmacht zu vermerken und sie in englischer Sprache vorzubereiten. Für die Visabeschaffung wird die Vollmacht nicht benötigt, erst für die Grenzübergänge. Lediglich die weißrussische Botschaft verlangt die Vollmacht bereits bei der Visabeantragung in Deutschland.
Grundsätzlich sind die Visagebühren für Kinder und Erwachsene gleich.
Das Kind ist im Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen
Trotzdem müssen Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen und das Visum dort einkleben lassen. Die volle Konsulargebühr muss auch für das Kind bezahlt werden. Die Möglichkeit, das Kind auf Ihrem Visum zu erwähnen, besteht nicht mehr.
Das Kind hat eigenen Reisepass/Kinderausweis
Für das Kind muss ein extra Visaantrag ausgefüllt und von einem mitreisenden Elternteil unterschrieben werden. Die Konsulargebühren, die Gebühr für Ausstellung einer Einladung sowie die Gebühr des Visazentrums fallen für das Kind wie für einen Erwachsenen an. Wir verzichten dagegen auf unsere Bearbeitungsgebühr, wenn das Visum für das Kind zusammen mit dem für den Elternteil beantragt wird.